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Visumsärger: Zwei Touristen direkt nach Ankunft wieder nach China zurückgeschickt

Von Wu Jihua  ·   2016-05-12  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: Urlaub;Deutschland;Reise
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Frau Wangs Urlaub war mehr als kurz: Mit ihrem Mann hatte sie sich auf ihre gemeinsame Reise nach Deutschland gefreut, aber 19 Stunden nach ihrer Ankunft in Frankfurt waren beide schon wieder zurück in Beijing. Noch dazu blieben sie auf den Kosten für Tickets und Hotel sitzen. Das Reisebüro verweigert die Erstattung. Was war passiert?  

Am Abend des 20. April landeten Frau Wang und ihr Mann Herr Wu am Flughafen in Frankfurt, es war ihre erste Reise nach Europa. Wir sind um 19 Uhr in Deutschland eingetroffen, aber um 14.40 Uhr waren wir schon wieder in Beijing. Wir kamen gar nicht erst durch den Zoll, geschlafen haben wir auf Flughafenbänken. Morgens und mittags mussten wir uns bei der Polizei melden. Schließlich wurden wir, eskortiert von zwei deutschen Polizisten, wieder nach Hause geschickt", erinnert sich Frau Wang. 

Sie seien wie Straftäter behandelt worden, erzählt sie. Dafür sei das Reisebüro Wangfuguolü, das für sie die Visa beantragt hatte, verantwortlich. Bereits im Februar dieses Jahres hatte Frau Wang sich darum gekümmert. Zhao Shuo, der Visabeauftragte des Reisebüros, erklärte ihr, dass sie auch mit einem französischen Visum nach Deutschland einreisen könnten.  

Wangfuguolü ist ein großes und renommiertes Reisebüro in Beijing. Laut Website hat es über 800 Mitarbeiter und 110.000 Kunden. Eine Freundin von Frau Wang arbeitet dort und daher zweifelte sie nicht an den Angaben von Zhao. Für 1706 Yuan kaufte sie das Visum für Frankreich und ein Rückflugticket. Wie genau das Reisebüro ihr Visumsformular ausgefüllt hatte, wusste sie jedoch nicht.  

Bei der Einreise erlebte das Paar dann eine böse Überraschung. Die deutschen Beamten wollten wissen, warum sie mit einem französischen Visum nach Deutschland eingereist waren und ein Hotel in Frankreich gebucht hätten. Frau Wang erklärte ihnen, dass das Reisebüro dafür verantwortlich sei, und behauptet hätte, dass ihr Visum für alle Schengen-Staaten gültig sei.  

Doch die Beamten verweigerten dem Paar die Einreise, die Pässe wurden eingezogen. Die Begründung: Sie seien ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel" eingereist und hätten das Visum unter falschen und unvollständigen Angaben bei der französischen Botschaft erhalten".  

Über noch etwas ärgerte sich Frau Wang. Wir haben die Rückflugtickets selbst gekauft und Sitze in der ersten Reihe gebucht." Die Polizei habe sie jedoch in die letzte Reihe verfrachtet, angeblich, weil ihre Plätze zu an der Pilotenkabine lagen. Das ist eine Beleidigung für uns, weil wir nichts falsch gemacht haben."                       

Wang Yang, ein chinesischer Zollbeamter, berichtet, dass viele Chinesen ähnliche Erfahrungen wie Frau Wang gemacht hätten. Die Beantragung eines französischen Visums ist günstiger und geht schneller als ein deutsches Visum. Die Touristen sind oft ahnungslos und die Buchungen entsprechen nicht dem Visum. Die deutsche Polizei zweifelt daher an der Richtigkeit ihrer Angaben.  

Schengen-Visa können für kurzfristige Aufenthalte in Schengen-Staaten erteilt werden. Doch das Visum muss für das Land beantragt werden, in dem sich der Reisende die meiste Zeit aufhalten wird. Lässt sich dies nicht feststellen, muss das Visum für den ersten Schengen-Staat der Reisestrecke beantragt werden. Ist nur der Besuch in einem Schengen-Staat geplant, muss das Visum für dieses Land erteilt werden.  

Da Frau Wang und ihr Mann erklärten, hauptsächlich Deutschland und Österreich besuchen zu wollen, war ihr Frankreichvisum nach Auffassung der deutschen Polizei ungültig, stattdessen hätten sie ein Visum für Deutschland benötigt. Auch die chinesische Tourismusbehörde teilte mit, dass Touristen mit einem französischen Visum nicht nach Deutschland einreisen könnten. 

Das Reisebüro sei verpflichtet, sich mit diesen Regelungen auszukennen, meint Frau Wang. Darum fordert sie Schadenersatz und eine Entschuldigung, bislang erfolglos. Das Reisebüro will den Sachverhalt jedoch erneut prüfen.  

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