13-11-2007 Beijing Rundschau
Die Entwicklung der nationalen Minderheiten
von Feng Jianhua

Keine Diskriminierung

Um ihre Politik der ethnischen Gleichberechtigung durchzuführen, begann die chinesische Regierung im Jahr 1953 ein großangelegtes Programm, um die nationalen Minderheiten im ganzen Land zu erfassen. In der Folge wurden insgesamt 55 nationale Minderheiten als solche eingestuft und registriert, wodurch jede Volksgruppe zum ersten Mal in der chinesischen Geschichte ein gleichberechtigtes Mitglied der chinesischen Nation wurde.

Der Autonome Bezirk Dali der Bai-Nationalität in der Provinz Yunnan fördert tatkräftig die Viehzucht. Das Bild zeigt eine einheimische Bäuerin beim Füttern ihrer Milchkühe.

Chinas nationale Minderheiten breiten sich im ganzen Land aus. In einigen Fällen können nationale Minderheiten in den hauptsächlich von den Han-Chinesen bewohnten Gebieten gefunden werden, in anderen Fällen ist die Situation gerade umgekehrt. Chinas nationale Minderheiten sind zwar zahlenmäßig klein, aber sie sind weit über das Land verteilt, und leben fast in jeder Provinz, jedem autonomen Gebiet und jeder regierungsunmittelbaren Stadt.

Gleichberechtigung und Einheit der Nationalitäten sind in der Verfassung und in den Gesetzen Chinas deutlich verankert. Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor: „Alle Nationalitäten in der Volksrepublik China sind gleichberechtigt. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten und erhält und entwickelt die Beziehungen der Gleichberechtigung, der Einheit und des gegenseitigen Beistandes unter allen Nationalitäten Chinas. Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten."

Um die Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu gewährleisten und die Einheit unter den Nationalitäten zu verstärken, wird in der Verfassung festgelegt: Es ist notwendig, sowohl den großnationalen Chauvinismus, vor allem den Groß-Han-Chauvinismus, als auch den lokalnationalen Chauvinismus zu bekämpfen.

China hat sich auch internationalen Konventionen angeschlossen, unter anderem der Internationalen Konvention über die Beseitigung der Rassendiskriminierung jeglicher Art, der Internationalen Konvention über das Verbot und die Bestrafung des Verbrechens der Apartheid und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Genozids. China hat gewissenhaft die in diesen Konventionen vorgeschriebenen Pflichten erfüllt und sich gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft unbeirrt bemüht, die Gleichberechtigung der Nationalitäten zu verwirklichen und Rassentrennung sowie Unterdrückung und Diskriminierung jeglicher Nationalität in allen Ländern der Welt zu bekämpfen.

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