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30-04-2008 Beijing Rundschau
Das System der medizinischen Betreuung in den Agrar- und Viehzuchtgebieten
Zur Zeit ist das in Tibet praktizierte System der genossenschaftlichen medizinischen Betreuung in den Agrar- und Viehzuchtgebieten ein grundlegendes Absicherungssystem für die Bauern und Hirten. Unterstützt von der Regierung haben sich Bauern und Hirten freiwillig zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen. Neben der Regierung und den Arbeitseinheiten entrichtet jedes Mitglied seine Beiträge an den Fonds der Genossenschaft. Die Kosten für die Behandlung schwerer Krankheiten werden ebenso von der Genossenschaft getragen wie die Kosten für Notfallmedizin. Alle Bauern und Hirten, die jährlich mindestens 10 Yuan Beiträge an den Fonds entrichtet haben, können sich sämtliche Kosten der ambulanten Behandlung in den medizinischen Einrichtungen erstatten lassen. Darüber hinaus trägt die Genossenschaft mehr als 60 Prozent der bei einer stationären Behandlung anfallenden Kosten. Da sich die Wirtschaft und das Niveau der Medizintechnik in Tibet ständig weiterentwickeln und die Preise für Arzneimittel steigen, sind die Zuschüsse des Staates für medizinische Versorgung angehoben worden. Als weiterer Kostenfaktor kommt hinzu, dass infolge der Weiträumigkeit und geringen Bevölkerungsdichte des Autonomen Gebiets Tibet die Selbstkosten der Dienstleistungen im medizinischen Bereich sehr hoch sind. Von 1992 bis 2006 sind die Zuschüsse von anfänglich 5 Yuan pro Kopf und Jahr schrittweise auf 90 Yuan pro Kopf und Jahr angehoben worden. Für 2007 ist zugunsten der Bauern und Hirten eine Anhebung des Satzes auf 100 Yuan vorgesehen. Dies ist die sechste Erhöhung der Zuschüsse. Die Zahl der Bauern und Hirten, die in den Genuss dieser Leistungen kommen, hat inzwischen 2,37 Millionen erreicht. Diejenigen Älteren, Behinderten und Minderjährigen, die arbeitsunfähig sind und über kein Einkommen zum Lebensunterhalt verfügen, sowie weder einen Ernährer in der Familie noch einen gesetzlichen Vormund haben, können noch weitere Hilfen beziehen. Dies gilt ebenso für diejenigen, die wegen schwerer oder chronischer Krankheiten so hohe Behandlungskosten zu tragen hätten, dass dies die Sicherung der Grundbedürfnisse ihrer Familien gefährden würde. Schätzungsweise werden bis 2010 die Sätze für die kostenlose medizinische Behandlung für Bauern und Hirten auf 130 Yuan pro Kopf steigen. Die genossenschaftliche medizinische Betreuung in den Agrar- und Viehzuchtgebieten gewährleistet nicht nur das Recht der Bauern und Hirten auf eine grundlegende medizinische Betreuung und Gesundheitsfürsorge, sondern setzt auch deren wirtschaftliche Belastung erheblich herab. |
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