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Geschichte und Völkerrecht müssen in der Frage des Südchinesischen Meeres respektiert werden

Von Zhu Jianrong*  ·   2016-09-01  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: Südchinesisches Meer
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In der Abendausgabe derselben Zeitung wurde auf der ersten Seite eine Meldung mit dem Titel gedruckt: „Protest gegen Frankreich – die Xisha-Inseln gehören eindeutig zum chinesischen Territorium“. In dieser Meldung werden Einzelheiten von der Einbestellung des französischen Botschafters am vorangegangenen Tag berichtet. Am 7. Juli habe der japanische Vizeaußenminister Horiuthi den französischen Botschafter in Japan einbestellt und ihm mitgeteilt, dass die Inseln (gemeint sind die Xisha-Inseln) „eindeutig“ zum chinesischen Territorium gehörten. In der Meldung werden auch die von der japanischen Regierung angeführten Beweise genannt: Erstens habe der französische Marineminister des besetzten Indochinas erklärt, ihm hätten keine Aufzeichnungen über die Zugehörigkeit der Xisha-Inseln zum französischen Territorium vorgelegt, als er im Jahr 1920 von einer japanischen Firma nach der Zugehörigkeit der Xisha-Inselgruppe gefragt worden sei. Zweitens habe der Leiter der Behörde für Zivile Angelegenheiten der Provinz Guangdong 1921 eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der geschrieben stand, dass die Xisha-Inselgruppe zum Verwaltungsgebiet der Zweigstelle seiner Behörde für die Insel Hainan gehöre. (Dagegen wurde kein Einspruch erhoben). (siehe Bild 4). 

  

Bild 4

1939, bevor Japan die Xisha-Inseln direkt besetzte, wies der damalige japanische Außenminister Arita in einem Dokument über die Einführung eines japanischen Generalkonsuls in Haikou darauf hin, dass die Insel Hainan, die Xisha-Inselgruppe sowie auch die Inseln Weizhou und Sheyang unter Berücksichtigung der geographischen Lage des Standorts des Generalkonsulats, seiner verkehrstechnischen Lage und seiner politischen Arbeit zu dessen Verwaltungsgebiet gerechnet werden sollten. In diesem Dokument stimmte Japans Außenminister zudem der Einrichtung des Generalkonsulats zu.  

Die Anerkennung der Zugehörigkeit der Xisha- und der Nansha-Inseln zu China durch die japanische Regierung resultierte nicht aus deren „Wohlwollen“, sondern aus ihrem damaligen außenpolitischen Standpunkt, in dessen Sinne die chinesische Souveränität über die Nansha-Inseln anerkannt und das französische „Erstentdeckungsrecht“ verneint werden sollten, da Japan zum damaligen Zeitpunkt noch keinen Vorwand gefunden hatte, die Nansha-Inseln direkt zu besetzen und auch die historischen Tatsachen nicht ohne Weiteres leugnen konnte. Von diesem außenpolitischen Standpunkt ausgehend wurde die militärische Besetzung der Xisha- und der Nansha-Inseln als Verlängerung des Kriegs mit China gesehen. Nach der japanischen Besetzung von Inseln im Südchinesischen Meer wurden diese Inseln in „Neue südliche Inselgruppe“ umgetauft. Die Inseln gehörten damals zum Verwaltungsgebiet Taiwans, das ebenfalls unter japanischer Besatzung stand. Nach Japans Niederlage im Zweiten Weltkrieg wurden die Inseln jedoch wieder an China zurückgegeben.  

In der Nachkriegszeit vertrat Japan dann lange den Standpunkt, dass die Xisha- und die Nansha-Inseln zu China gehörten. Nach einem Weißbuch, das am 13. Juli 2016 von der chinesischen Regierung veröffentlicht wurde, wurden im Jahr 1952 auf der 15. Karte – der Südostasienkarte – im „Standardatlas der Welt“, der vom damaligen japanischen Außenminister Okazaki Katsuo unterschriftlich empfohlen wurde, die Xisha- und die Nansha-Inseln, die Japan nach dem „Friedensvertrag von San Francisco“ hatte aufgeben müssen, sowie auch die Dongsha- und die Zhongsha-Inseln als Teil des chinesischen Staatsgebietes bezeichnet. 

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