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Südkoreas Staatsanwaltschaft will direkte Befragung der Präsidentin erwirken

  ·   2016-11-22  ·  Quelle:german.china.org.cn
Stichwörter: Südkorea
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Die südkoreanische Staatsanwaltschaft plant, eine persönliche Befragung der umstrittenen Präsidentin Park Geun-hye durchzusetzen. Zuvor hatten Parks Anwälte gesagt, dass sie jede Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft ablehne. 

Ein Beamter der Sonderermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft von Seoul wurde am Montag in den Medien mit der Aussage zitiert, dass die Staatsanwaltschaft bald eine Vernehmung beantragen und eine persönliche Befragung der Präsidentin durchsetzen wolle. 

Der Anwalt der Präsidentin erklärte hingegen am Sonntag, dass Park jegliche Forderung nach einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft ablehne und ausschließlich eine Untersuchung des Falls durch einen unabhängigen Anwalt akzeptiere. 

Das Gesetz für eine unabhängige Untersuchung wurde letzte Woche von der Nationalversammlung verabschiedet. Falls der Gesetzesentwurf am Dienstag in einer Kabinettssitzung genehmigt würde, könnte eine spezielle Kommission voraussichtlich Anfang nächsten Monats zusammen mit vier stellvertretenden unabhängigen Beratern, 20 entsandten Staatsanwälten und 40 Ermittlern eine unabhängige Untersuchung starten. 

Am Sonntag identifizierte die Staatsanwaltschaft, die den Fall von Park und ihrer langjährigen Vertrauten Choi Soon-sil untersuchte, die Präsidentin als kriminelle Komplizin. Ebenfalls beschuldigt werden weitere Mitarbeiter der Präsidentin. Choi und den früheren Mitarbeitern im Blauen Haus werden verschiedene Vergehen wie Amtsmissbrauch und Erpressung vorgeworfen. 

Park ist somit die erste amtierende Präsidentin Südkoreas, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen einer kriminellen Verschwörung ermitteln. Park genießt als Präsidentin bis Ende ihrer fünfjährigen Amtszeit Immunität, es darf aber gegen sie ermittelt werden. 

Die Opposition fordert eine Zwangsuntersuchung der umstrittenen Präsidentin. Aber die Staatsanwaltschaft sagte, dies sei schwer zu verwirklichen, da eine Verhaftung nur nach einer strafrechtlichen Verurteilung möglich sei. 

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