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Acht Millionen Menschen dürfen in Deutschland nicht wählen

  ·   2017-09-05  ·  Quelle:german.china.org.cn
Stichwörter: Wahlkampf;Wähler;Demokratie;EU-Bürger
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Im deutschen Grundgesetz steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, dass damit das „deutsche Volk“ gemeint ist. Ausnahme: seit 1996 dürfen auf Kommunalebene auch EU-Bürger wählen.

In diesem Jahr dürfen fast acht Millionen Erwachsene in Deutschland nicht wählen gehen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen, sagte Dietrich Thränhardt, Politikwissenschaftler und Migrationsforscher der Universität Münster, am vergangenen Donnerstag in Berlin. Verglichen mit der Bundestagswahl 2013 sind das 400.000 Wähler weniger – obwohl die Bevölkerung seitdem um zwei Millionen gewachsen ist. Grund dafür sei die komplizierte und überbürokratische Einbürgerungsprozedur in Deutschland. Die deutschen Behörden würden ihren Ermessensspielraum bei der Einbürgerung zu wenig ausnutzen, klagt er. So wurden 2015 nur 1,3 Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer eingebürgert, während die Einbürgerungsquote im gleichen Jahr zum Beispiel in Schweden bei 6,5 Prozent, in den Niederlanden und in den USA bei 3,3 Prozent lag. Für den Einbürgerungsexperten Falk Lämmermann liegt das Einbürgerungspotenzial in Deutschland viel höher: Es gebe aktuell rund 5,2 Millionen Ausländer, die größtenteils schon mehr als 20 Jahre in Deutschland leben würden, darunter gebe es viele EU-Bürger. Lämmermann ist der Meinung, dass mehr Werbung für die Einbürgerung gemacht werden müsse. Denn Thränhardt hat festgestellt, dass „Menschen aus reichen und sicheren Ländern eine geringere Motivation (haben), sich einbürgern zu lassen“.

Noch eine weitere Regelung des Wahlrechts reduziert die Zahl der Wahlberechtigten: Wer als Deutscher mehr als 25 Jahre im Ausland lebt, darf in Deutschland ebenfalls nicht mehr wählen.

So kommen in Deutschland Gesetze zustande, die auch für diejenigen gelten, die auf die Gesetzgebung keinen Einfluss nehmen können. . Vor diesem Hintergrund warnen Experten vor einem Demokratiedefizit. Für Lämmermann steht fest, dass so „kein Staat zu machen ist, jedenfalls kein demokratischer“.

Dabei schließt das Demokratieprinzip Ausländer nicht per se aus. Jeder, der von Entscheidungen betroffen ist, solle an diesen  möglichst mitwirken können, findet Hans Meyer, Verfassungsrechtler und ehemaliger Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin. In zwölf Ländern der Europäischen Union dürfen Ausländer auf Kommunalebene wählen; in der Schweiz, In Uruguay, Chile oder Neuseeland bekommt man das Wahlrecht, nachdem man eine bestimmte Zeit lang dort gelebt hat. In Deutschland ist man von etwas Vergleichbarem noch weit entfernt.

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