29-10-2014
Nachrichten
ZK-Beschluss zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht

Die Nachrichtenagentur Xinhua hat am 28. Oktober den „Beschluss über einige wichtige Fragen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit" veröffentlicht. Dieser war auf der vierten Plenartagung des 18. Zentralkomitees (ZK) der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in der letzten Woche genehmigt wurde.

In dem Beschluss heißt es, die Regierung wolle an dem Ausbau der Volksrepublik als sozialistischen Rechtsstaat festhalten. Als Kern eines sozialistischen Rechtssystems mit chinesischer Prägung wird demnach die Verfassung betrachtet. Diese soll vervollkommnet und ein System zu ihrer aktiven Umsetzung errichtet werden. Zudem soll die Rechtmäßigkeit der staatlichen Verwaltung vorangetrieben und eine „rechtstaatliche Regierung" beschleunigt aufgebaut werden.

Außerdem garantiert das ZK nach eigenen Worten die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und will die Zuverlässigkeit der Justiz erhöhen. Für den Aufbau des sozialistischen Rechtsstaats soll zudem das Wissen der einzelnen Bürger darüber vermehrt, Rechtsarbeiter verstärkt geschult und die Führung der KPCh in der umfassenden Förderung der Rechtsstaatlichkeit verbessert werden, so der Beschluss. (Quelle: Radio China International)